Abgesicherte Herkunft
Rindfleisch mit abgesicherter Herkunft
Die Herkunft von Nahrungsmitteln spielt bei der Vermarktung eine immer größere Rolle. Der Verbraucher möchte - zu recht - wissen, woher die Nahrungsmittel kommen, die er verzehrt.
Besonders beim Fleisch und hier vor allem beim Rindfleisch ist dieses Interesse aus verständlichen Gründen besonders groß. Die Herkunft gesichert nachzuvollziehen war in der Vergangenheit nicht immer möglich. Hierauf hat die EU entsprechend reagiert und mit der Verordnung Nr. 820/97 vom 21. April 1997 einheitliche rechtliche Vorschriften für ein System zur Registrierung von Rindern beschlossen. Die Verordnung ist mittlerweile in deutsches Recht umgesetzt worden und seit 1999 ist das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Rinder in der Praxis eingeführt.
Der Weg unserer Fleischwaren kann also jederzeit nachvollzogen werden. Damit das System funktioniert, ist die problemlose und eindeutige Kennzeichnung der Rinder nötig. Diese erfolgt mit zwei identischen Ohrmarken, die dem Kalb unmittelbar nach der Geburt eingezogen werden.
Auf der Ohrmarke ist eine Registriernummer vermerkt, über die eine Einzelkennzeichnung der Rinder erfolgt. Über den Aufbau der Nummer kann der Geburtsbetrieb des Rindes direkt abgelesen werden. Auch kurzfristige Übernahmen z.B. durch Viehhändler müssen vermerkt werden, so dass jederzeit nachvollziehbar ist, woher das Tier kommt und wer mit ihm zu tun hatte. Wird das Tier dann letztlich geschlachtet, gelangt der Rinderpass am Ende in die Hände des Schlachtbetriebes, so dass auch dieser weiß, woher das geschlachtete Tier stammt. Überwacht wird dies alles über einezentrale elektronische Datenbank für jeden Mitgliedstaat der EU.
Durch dieses System ist mittlerweile jeder gewissenhaft arbeitende Landwirt und Schlachtbetrieb in der Lage, dem Verbraucher gegenüber nachzuweisen, woher das geschlachtete Rind stammt, das er vermarktet.